gestellt am 28.10.12 um 10:44 Uhr von Marina
Hallo liebes Expertenteam,
Ich habe durch eine Vertragsverlängerung das Miethandy Sony Xperia Ray bekommen. Mein Vertrag + Miete läuft nun noch 1 1/2 Jahre. Allerdings war das Handy schon in Reparatur und weist immer noch Fehler auf. Ich werde es wieder einschicken müssen. Für mich ist das eine nicht erbrachte Leistung für die ich bezahle. Ab wann kann ich mit Sonderkündigungsrecht vom Vertrag zurücktreten?
Hallo Marina!
Ein Sonderkündigungsrecht besteht dadurch für dich nicht.
Sollte das Handy aber auch nach der 3. Reparatur immer noch defekt sein, kannst du einen Tausch gegen ein neues Handy verlangen.
Tut mir leid, dass ich dir keine andere Info geben kann... Das dein Handy nun immer noch den gleichen Fehler aufweist ist durchaus sehr ärgerlich.
Grüße,
Christopherveröffentlicht am 28.10.2012 um 10:49 Uhr von Christopher DollakWird dieses neue Telefon dann dasselbe sein? Und verlängert sich dadurch der mietvertrag?
Danke für die schnelle Antwort!veröffentlicht am 28.10.2012 um 14:45 Uhr von MarinaDas ist Verhandlungssache.
Aber zu 99% kannst du dir dann auch ein anderes Handy / Modell aussuchen.
Mit dem neuen Handy erhälst du dann auch einen neuen Mietvertrag. Dieser läuft wieder über 24 Monate.
Dabei sollte aber eine Gutschrift für die alte Handymiete möglich sein, da du dieses ja eine gewisse Zeit nicht nutzen konntest.
veröffentlicht am 28.10.2012 um 18:42 Uhr von Christopher Dollak


